Rede
Andreas Bernig:
Antrag
der CDU: Erstellung einer Positivliste für Arbeitsgelegenheiten mit
Mehraufwandsentschädigung zur Stärkung des ersten Arbeitsmarktes
Anrede!
Zunächst kann ich der CDU –Fraktion bestätigen, dass
sie sehr effektiv arbeitet.
Da für den CDU-Antrag Berlin als Beispiel gilt – was
schon irgendwie verdächtig scheint - , hat sie den größten Teil des
Begründungstextes gleich aus der Einleitung der Berliner Positivliste
abgeschrieben.
Warum auch nicht!
Was im Berliner Papier aber nicht drinsteht, ist der
erste Satz der Begründung Ihres Antrages, dass Arbeitsgelegenheiten mit
Mehraufwandsentschädigungen ein wichtiges Instrument der Arbeitsmarktpolitik
seien!
Und daran habe ich meine erheblichen Zweifel, meine
Damen und Herren!
Und nicht nur ich! Wie wir noch sehen werden!
Darüber hinaus verwundert mich, dass Sie nicht an
die Erfahrungen in Brandenburg anknüpfen.
Immerhin gibt es
hier im Land seit Februar 2005 eine „Gemeinsame Erklärung über
Eingliederungsmaßnahmen und öffentlich geförderte Beschäftigung für ALG II-
Empfänger….“, die auch von den Gewerkschaften mit unterzeichnet wurde.
Eine Erklärung also, die alle Sozialpartner
abgegeben haben und die den Rahmen bilden, um alle Beteiligten anzuhalten, den
gesetzlich vorgeschriebenen Rahmen für MAE-Maßnahmen, solange sie nun mal
gelten, auch einzuhalten bzw. effektiv durchzusetzen.
Bekanntlich sind MAE-Maßnahmen häufig weder
nachrangig, noch zusätzlich, noch im öffentlichen Interesse und haben mit
„Guter Arbeit“ nun wirklich nicht´s zu tun.
Dafür ist keine Positivliste erforderlich, sondern
vielmehr die demokratische Kontrolle in den entsprechenden Beiräten und bei den
Beteiligten.
Einen solchen Vorschlag finde ich in Ihrem Antrag
aber leider nicht!
Lassen
Sie mich kurz darauf eingehen, warum Arbeitsgelegenheiten mit
Mehraufwandsentschädigung gerade kein
wichtiges Instrument der
Arbeitsmarktpolitik sind und mich dazu den unverdächtigen Bundesrechnungshof
zitieren:
In
seinem Bericht aus dem Jahr 2008 heißt es:
„Die
Qualität der Vermittlungstätigkeit und des Fallmanagements der
Grundsicherungsstellen überzeugte auch im dritten Jahr nach Inkrafttreten des
SGB II nicht.
Dies
gilt unabhängig davon, in welcher Organisationsform (Arbeitsgemeinschaften,
zugelassenen kommunale Träger oder Agenturen für Arbeit und Kommunen in
getrennter Trägerschaft) die Leistungen vor Ort erbracht wurden.
Ein-Euro-Jobs
sind kein geeignetes Mittel, Erwerbslose zurück auf den Arbeitsmarkt zu
bringen.
Vielmehr
verdrängen sie reguläre Arbeitsverhältnisse. Für drei von vier geförderten
Hartz IV – Empfänger/innen bringen sie zudem „keine messbare
Integrationsfortschritte“. Ende Zitat!
Im
Kurzbericht 2008 des Institutes für Arbeitsmarkt- und Berufsforschung -
immerhin die Forschungseinrichtung der Bundesagentur für Arbeit heißt
es in diesem Zusammenhang
sinngemäß, dass nach der MAE-Maßnahme die Wahrscheinlichkeit eine reguläre
Beschäftigung zu erhalten für ostdeutsche Teilnehmerinnen um 1 % und für westdeutsche Teilnehmerinnen um 3 %
ansteige.
Wir
brauchen also offenbar keine Ein-Euro-Jobs und keine Positivliste, sondern eine auf den Einzelfall ausgerichteten
Eingliederungsstrategie.
Fakt
ist, dass Ein-Euro-Jobs teuer sind, keine Perspektiven bieten, stattdessen aber
Lohndumping fördern und sogar reguläre Arbeitsplätze gefährden.
Dabei stellen wir durchaus in Rechnung, dass für
die Betroffenen der 1-€-Job wenigstens eine Form sein kann, um am
gesellschaftlichen Leben teilhabenzuhaben.
Das darf aber nicht darüber hinwegtäuschen, dass
die betroffenen oftmals kein anderes, sinnvolleres und besserer entlohntes
Angebot bekommen und dazu bei Ablehnung Sanktionen drohen!
Wir fordern Sie deshalb zu einer politischen Diskussion über eine effektivere Beschäftigungspolitik auf, die Akzente einer arbeitsmarktpolitischen Instrumentendiskussion einschließt und mit dem ÖBS auch neue Wege beschreitet.
Denn
eines steht für uns fest: ein hohes Maß Unterbeschäftigung und ein nicht
unerhebliches Defizit an Arbeitsplätzen bleibt eine große Herausforderung für neue
arbeitsmarktpolitische Handlungsstrategien.