Antwort der Landesregierung
Namens der Landesregierung beantwortet der Minister für Infrastruktur und Landwirtschaft die Kleine Anfrage wie folgt:
Frage 1:
Welche Vorgaben seitens des Landes gibt es für die Errichtung von Kletterwäldern bzw. –parks?
Zu Frage 1:
Es gelten die allgemeinen Vorgaben der Brandenburgischen Bauordnung.
Frage 2:
Welche Aufgaben und Aufgabenerteilung fallen in Verantwortung des Kreises?
Zu Frage 2:
Der zuständige Landkreis erteilt die Baugenehmigung. Diese schließt die für das Vorhaben erforderlichen weiteren behördlichen Entscheidungen mit ein, die sogenannte Konzentrationswirkung der Baugenehmigung.
Frage 3:
Unter welchen Bedingungen sind B-Pläne für Kletterparks notwendig?
Zu Frage 3:
Nach dem BauGB sind Bebauungspläne aufzustellen, sobald und soweit sie für die städtebauliche Entwicklung und Ordnung erforderlich sind. Die Planungspflicht besteht, wenn Bauleitpläne nach der planerischen Konzeption der Gemeinde erforderlich sind.
Im Außenbereich kann ein Bebauungsplan für die Errichtung eines Kletterparks erforderlich werden, wenn das Vorhaben einzelne der in § 35 Absatz 3 Baugesetzbuch (BauGB) genannten Belange beeinträchtigt und folglich unzulässig wäre. Im Innenbereich kann ein Bebauungsplan erforderlich werden, wenn Belästigungen, wie z. B. Zu- und Abgangsverkehr, Nutzungskonflikte (Gewerbebetrieb, Forst, Jagdpächter, Naturschutz etc.) und bodenrechtliche Spannungen im Einzelfall auftreten.
Die Koordinierung und Steuerung dieser Belange mittels eines Bebauungsplanes führt zur Bewältigung der Beeinträchtigungen und somit zur planungsrechtlichen Zulässigkeit des Vorhabens.
Frage 4:
Ist die oft getroffene Feststellung, Brandenburg hätte die strengsten und umfangreichsten Auflagen bei Baugenehmigungen, richtig?
Zu Frage 4:
Nein.
Frage 5:
Welche Unterschiede gibt es zu anderen Ländern?
Zu Frage 5:
Unterschiede sind nicht bekannt, weitergehende rechtliche Untersuchungen liegen der Landesregierung nicht vor.
Bundesrechtliche Regelungen, wie zum Beispiel das Bauplanungs-, das Arbeitsstättenrecht und im Naturschutzrecht gelten bundesweit. Im Übrigen kommen die auch für andere bauliche Anlagen zutreffenden Vorschriften zur Anwendung.
Werder (Havel), 05. 04. 2012
Anfrage an die Landesregierung zu den Problemfeldern beim Bau für Kletterwald- bzw. Parkanlagen in Werder (Havel) und Stahnsdorf
In einer kleinen Anfrage an die Landesregierung möchte das Mitglied des Landtages, Dr. Andreas Bernig, wissen: „Wie die Genehmigungskriterien für Kletterwald und –parks im Rahmen der Aufgabenteilung zwischen Land und Kreis definiert sind.“
Begründung:
In Werder (Havel) und in Stahnsdorf sollen Kletterparks errichtet werden. Die Baugenehmigung für Werder (Havel) ist mit weiteren Auflagen verbunden. Für Werder soll eine Bankbürgschaft hinterlegt werden. Weiterhin ist durch den Investor zusätzlich zu den Kompensationen, die für Waldumwandlung geleistet werden soll, auch für das Kassenhäuschen auf dem Parkplatz Ausgleich- und Ersatzmaßnahmen zu leisten.
Eine weitere Auflage besteht darin, dass in Toiletten und Kassenhaus Heizungen installiert werden sollen, um die Raumtemperatur im Bereich von 20 Grad Celsius halten zu können. Der Kletterwald ist ein Saisonbetrieb. Der Investor betreut 150 Anlagen, noch nie habe er dort eine Heizung gesehen.
In Stahnsdorf fordert die Bauaufsichtsbehörde des Landkreises für das Kletterparkgelände zwischen Ruhlsdorfer Straße, S-Bahn-Freihaltetrasse und Grünen Weg einen Bebauungsplan.
Nach Aussagen des Fachbereichsleiters in Potsdam-Mittelmark, Recht, Bauen, Kataster und Vermessung, müssen die Vorgaben aus den Stellungsnahmen der Landesfachbehörden übernommen werden.
Im Anhang der volle Wortlaut der kleinen Anfrage.
Werder, den 16. 12. 2011
Presseerklärung
Mehr Fluglotsen für mehr Lärm- und Gesundheitsschutz!
Das Mitglied des Landtages, Dr. Andreas Bernig stellte in der Landtagssitzung am
14. 12. 2011 eine mündliche Anfrage zu dem Vorschlag der Deutschen Flugsicherung - bei den Anflugrouten zum BER aus westlicher Richtung über sehr lange Strecken in niedriger Höhe zu fliegen. Davon wären insbesondere die Bürgerinnen und Bürger im Süden Potsdam-Mittelmark betroffen.
In diesem Zusammenhang hat sich der Landtag am 01. September dieses Jahres gegen diesen Plan ausgesprochen und gefordert, dass die Regierung alles Erdenkliche unternehmen sollte, um Lärm- und Gesundheitsschutz für die Bürgerinnen und Bürger im großen Maße zu gewährleisten.
Andreas Bernig unterstützt ausdrücklich die Auffassung von Minister Jörg Vogelsänger in seiner Antwort auf die Anfrage.
Der Minister hat u. a. darauf verwiesen, dass sich das Bundesaufsichtsamt und die Deutsche Flugsicherung bei ihrer Entscheidung nicht nur von Sicherheits- bzw. Wirtschaftlichkeitsaspekten leiten lassen darf, sondern sie müssen auch anderen Belangen Rechnung tragen.
Bei der Abwägung müssen stets die Gesundheit der Bürgerinnen und Bürger und der damit verbundene Lärmschutz vor der Wirtschaftlichkeit im Vordergrund stehen.
Ich hoffe sehr, dass das Bundesumweltamt diesen Aspekt in die Entscheidung einbringen wird.
Wenn zur Optimierung der Flugrouten und zur Erhöhung des Lärm- und damit des Gesundheitsschutzes mehr Fluglotsen erforderlich sind, so kann ich das, auch als arbeitsmarktpolitischer Sprecher, nur befürworten, so Andreas Bernig.
Landtag Brandenburg
5. Wahlperiode
Kleine Anfrage
des Abgeordneten Dr. Andreas Bernig
der Fraktion DIE LINKE
an die Landesregierung
Wasserschäden in Krahne als Folge von Straßenbaumaßnahmen
In Kloster Lehnin, Ortsteil Krahne kommt es seit 2009 in Wohnhäusern an der Krahner Hauptstraße (Kreisstraße K6948) zu Wassereinbrüchen in den Kellern. Ein von den Bewohnern beauftragtes Sachverständigengutachten kommt zu dem Ergebnis, dass dies mit Bauarbeiten an der Kreisstraße zusammenhängt. Dabei wurde ein etwa 1960 von einem Meliorationsbetrieb verlegtes Entwässerungssystem (Dorfentwässerung), das in die Straßenentwässerung mündete, gekappt. Dadurch dringt nun Grundwasser in die Keller ein. Die Existenz dieses alten Entwässerungssystems wurde bei der Planung der Straßenbauarbeiten offenbar nicht berücksichtigt. Zwischen den Anwohnern, dem Landkreis und der Gemeinde ist strittig, ob es sich um ein Entwässerungssystem im öffentlichen (gemeindlichen) Interesse handelt oder ob es lediglich die Privatgrundstücke entwässert. Der Landkreis Potsdam-Mittelmark als Straßenbaulastträger hat es abgelehnt, für Wasserschäden aufzukommen und die zukünftige Entwässerung der Privatgrundstücke sicherzustellen.
Ich frage die Landesregierung:
1. Welche planungsrechtlichen Anforderungen bestehen bei Straßenbauvorhaben hinsichtlich der Berücksichtigung der hydrologischen Verhältnisse?
2. Unter welchen Voraussetzungen darf der Straßenbaulastträger ein vorhandenes Entwässerungssystem (Dorfentwässerung) verschließen? Ist dies abhängig davon, ob es sich um die Entwässerung von Privatgrundstücken handelt?
3. Hat eine seit 1960 bestehende Ableitung von Grundwasser von öffentlichen und privaten Grundstücken (Dorfentwässerungssystem) in die Straßenentwässerung Bestandsschutz, auch wenn eine Genehmigung für eine Wassereinleitung nicht aktenkundig ist?
4. Ist der Straßenbaulastträger zur Wiederherstellung einer funktionierenden Entwässerung verpflichtet, wenn diese durch die Baumaßnahmen beeinträchtigt wurde?
5. Wie beurteilt die Landesregierung die Frage der Haftung für entstandene Wasserschäden an den Gebäuden im Fall Krahne?
Dr. Andreas Bernig, MdL
Werder(Havel), 06. 10. 2011
Der Landtagsabgeordnete der Fraktion DIE LINKE, Dr. Andreas Bernig, hat bezüglich der Anwendung von Lärmschutzmaßnahmen plus Photovoltaik an der
A 10 Havelbrücke Töplitz an den Landtag folgende mündliche Anfrage gestellt.
„Das Projekt „Lärmschutz durch Photovoltaikanlagen“ beim achtstreifigen Ausbau der A 10 zwischen dem Dreiecken Potsdam und Nuthetal nimmt Gestalt an. Das Interessenbekundungsverfahren wurde erfolgreich durchgeführt. Jetzt geht es um die Suche nach einem Investor und um die Gestaltung der Verträge.
Ich frage die Landesregierung:
Sieht die Landesregierung Möglichkeiten, den oder die potenziellen Investoren auch für das Projekt „Lärmschutz durch Photovoltaikanlagen an der A 10 Havelbrücke Töplitz“ zu gewinnen und wie könnte das erfolgen?“
Der Minister für Infrastruktur und Landwirtschaft, Jörg Vogelsänger, antwortete darauf wie folgt:
Anbei übermittle ich Ihnen im Anhang den vollen Wortlaut der Anfrage - zur Veröffentlichung.
Dr. Andreas Bernig


und Antwort
Landtag Brandenburg
5. Wahlperiode
Mündliche Anfrage
des Abgeordneten Dr. Andreas Bernig
der Fraktion DIE LINKE
zur Fragestunde der 36./37. Landtagssitzung am 18./19.05.2011
Einrichtung von drei 7. Klassen am Gymnasium „ Am Burgwall“ in Treuenbrietzen
Seit vier Jahren gibt es am Gymnasium in Treuenbrietzen immer wieder die gleiche Frage nach der Einrichtung von drei 7. Klassen.
Auf einer Veranstaltung am 15.04.2011 wurde die Frage nicht eindeutig beantwortet, ob bei derzeit 61 Anmeldungen drei Klassen eingerichtet werden. Die Einrichtung von nur zwei 7. Klassen würde bedeuten, dass nicht alle angemeldeten Schülerinnen und Schüler das Gymnasium in Treuenbrietzen besuchen könnten. Für diese Schülerinnen und Schüler würden sich bedeutend längere Schulwege ergeben.
Ich frage die Landesregierung:
Wird bei der Festlegung der Anzahl der 7. Klassen die Lage des Gymnasiums im ländlichen Raum berücksichtigt und auch der Tatsache Rechnung getragen, dass kleinere Klassen von Vorteil für die Bildung der Schülerinnen und Schüler ist?
Dr. Andreas Bernig, MdL
Werder(H.), 01. 06.2011
Koalitionsvertag muss Maßstab des Handelns sein!
Der Landtagsabgeordnete der Fraktion DIE LINKE, Dr. Andreas Bernig, hat zur Einrichtung von drei 7. Klassen am Gymnasium „ Am Burgwall“ in Treuenbrietzen
an den Landtag folgende mündliche Anfrage gestellt:
„Wird bei der Festlegung der Anzahl der 7. Klassen die Lage des Gymnasiums im ländlichen Raum berücksichtigt und auch der Tatsache Rechnung getragen, dass kleinere Klassen von Vorteil für die Bildung der Schülerinnen und Schüler ist?“
Anfragebegründung:
Seit vier Jahren gibt es am Gymnasium in Treuenbrietzen immer wieder die gleiche Frage nach der Einrichtung von drei 7. Klassen.
Auf einer Veranstaltung am 15.04.2011 wurde die Frage nicht eindeutig beantwortet, ob bei derzeit 61 Anmeldungen drei Klassen eingerichtet werden. Die Einrichtung von nur zwei 7. Klassen würde bedeuten, dass nicht alle angemeldeten Schülerinnen und Schüler das Gymnasium in Treuenbrietzen besuchen könnten. Für diese Schülerinnen und Schüler würden sich bedeutend längere Schulwege ergeben.
Antwort:
Siehe Antwortbrief Ministerin Dr. Martina Münch und Seite 2
Die Beantwortung der Anfrage befriedigt mich in keiner Weise. Eine Schülerzahl von 30 für 2 Klassen entspricht nicht der Zielstellung des Koalitionsvertrages. Er sieht ein Lehrer-Schüler-Verhältnis von 1:15,4 vor. Der Koalitionsvertag muss Maßstab des Handelns sein, ansonsten leidet die Glaubwürdigkeit der Regierung. Rot-rot hat die Bildungspolitik an vorderste Stelle gesetzt. Mit 30 Schülern in einer Klasse einen qualitativen Unterricht zu gewährleisten, ist aus meiner Sicht kaum möglich.
Dr. Andreas Bernig
Kleine Anfrage des Abgeordneten Dr. Andreas Bernig der Fraktion DIE LINKE und Antwort der Landesregierung
Landtag Brandenburg
5. Wahlperiode
Kleine Anfrage
des Abgeordneten Andreas Bernig
der Fraktion DIE LINKE
an die Landesregierung
Errichtung einer Anlage zur Lagerung und Behandlung von Schlacke in Groß Kreutz
Ende 2010 beantragte die Fa. EMIX Mineralstoffe Berlin GmbH beim Landesamt für Umwelt, Gesundheit und Verbraucherschutz eine immissionsschutzrechtliche Genehmigung für die Errichtung und den Betrieb einer Anlage zur Lagerung und Behandlung von Schlacke in einem Gewerbegebiet in Groß Kreutz (Potsdam-Mittelmark). Eine Bürgerinitiative befürchtet insbesondere eine starke Zunahme des Lkw-Verkehrs mit zusätzlich ca. 14.000 Einzelfahrten pro Jahr. Damit verbunden wären negative Einflüsse auf die Lebensqualität der Anwohner, die Verkehrssicherheit, die Gebäudesubstanz in Groß Kreutz, den Straßenzustand, die Umwelt und die Tourismusentwicklung.
Ich frage die Landesregierung:
1. In welchem Bearbeitungsstand befindet sich das Genehmigungsverfahren? Sind die Träger öffentlicher Belange bereits beteiligt worden?
2. Kann die Landesregierung anhand der Antragsunterlagen die oben genannte Belastung durch zusätzliche Lkw-Fahrten bestätigen? Welche abweichenden Angaben liegen ggf. vor?
3. Wie werden die Belastungen durch Lkw-Fahrten im Genehmigungsverfahren berücksichtigt?
4. Durch den geplanten Standort verläuft die Grenze eines Landschaftsschutzgebietes. Geht die Landesregierung davon aus, dass die Schutzziele des LSG betroffen sind? Wenn nein, warum nicht?
5. Die Zufahrtsstraße L 86 zwischen Groß Kreutz und Schmergow genügt schon jetzt nicht den Anforderungen des Lkw-Verkehrs. Ist eine Sanierung/Verbreiterung und eine Beseitigung bereits entstandener Schäden geplant?
6. Die Gemeinde Groß Kreutz hat ihr Einvernehmen zu dem Vorhaben unter einer Reihe von Maßgaben erteilt, die vor allem den Lkw-Verkehr einschränken bzw. die von ihm ausgehenden Belastungen mindern sollen. Wie werden diese Maßgaben im weiteren Genehmigungsverfahren berücksichtigt?
Andreas Bernig, MdL
Kleine Anfrage der Abgeordneten Birgit Wöllert und Dr. Andreas Bernig Fraktion DIE LINKE
Kleine Anfrage des Abgeordneten Dr. Andreas Bernig, Fraktion DIE LINKE an die Landesregierung
Kleine Anfrage des Landtagsabgeordneten Dr. Andreas Bernig und Antwort der Landesregierung
Kleine Anfrage des Landtagsabgeordneten Dr. Andreas Bernig und Antwort der Landesregierung
Kleine Anfrage an die Landesregierung von Dr. Andreas Bernig, Fraktion DIE LINKE
Kleine Anfrage von Dr. Andreas Bernig und Antwort der Landesregierung
Kleine Anfrage von Dr. Andreas Bernig,Fraktion DIE LINKE
Kleine Anfrage von Dr. Andreas Bernig, Fraktion DIE LINKE an die Landesregierung
Kleine Anfrage des Abgeordneten Dr. Andreas Bernig Fraktion DIE LINKE an die Landesregierung
Antwort der Landesregierung auf die Kleine Anfrage von Dr. Andreas Bernig
Kleine Anfrage von Dr. Andreas Bernig, Fraktion DIE LINKE
Kleine Anfrage von Dr. Andreas Bernig, Fraktion DIE LINKE
Mündliche Anfrage des Landtagsabgeordneten Dr. Andreas Bernig und Antwort der Landesregierung
Antwort auf die mündliche Anfrage
Dringliche Anfrage des Abgeordneten Dr. Andreas Bernig Fraktion DIE LINKE
Kleine Anfrage 30 des Abgeordneten Dr. Andreas Bernig Fraktion DIE LINKE und Antwort der Landesregierung
Kleine Anfrage des Abgeordneten Dr. Andreas Bernig und Antwort der Landesregierung
Kleine Anfrage des Abgeordneten Dr. Andreas Bernig der Fraktion DIE LINKE
Kleine Anfrage vo Dr. Andreas Bernig an die Landesregierung und Antwort
Kleine Anfrage von MdL, Dr. Andreas Bernig und Antwort der Landesregierung
Kleine Anfrage von MdL, Dr. Andreas Bernig und Antwort der Landesregierung
Kleine Anfrage von MdL, Dr. Andreas Bernig an die Landesregierung
Kleine Anfrage von MdL, Dr. Andreas Bernig und Antwort der Landesregierung
Kleine Anfrage von MdL, Dr. Andreas Bernig und Antwort der Landesregierung
Kleine Anfrage des Abgeordneten Dr. Andreas Bernig und Antwort der Landesregierung
Kleine Anfrage von MdL, Dr. Andreas Bernig und Antwort der Landesregierung
Kleine Anfrage von MdL, Dr. Andreas Bernig und Antwort der Landesregierung
Kleine Anfrage von MdL, Dr. Andreas Bernig und Antwort der Landesregierung
Kleine Anfrage von MdL, Dr. Andreas Bernig und Antwort der Landesregierung
Kleine Anfrage von MdL, Dr. Andreas Bernig und Antwort der Landesregierung
Mündliche Anfrage des Abgeordneten Dr. Andreas Bernig der Fraktion DIE LINKE
zur Fragestunde der 81./82. Landtagssitzung am 25. und 26. Februar 2008
Kleine Anfrage von MdL, Dr. Andreas Bernig und Antwort der Landesregierung
Kleine Anfrage von MdL, Dr. Andreas Bernig und Antwort der Landesregierung
Kleine Anfrage von MdL, Dr. Andreas Bernig und Antwort der Landesregierung
Kleine Anfrage und Nachfragen von MdL, Dr. Andreas Bernig und Antwort der Landesregierung
Seit Erneuerung der Havelbrücke auf der A 10 (Bauwerk 60) fühlen sich die Anwohner von Töplitz, Leest und Kemnitz einer zunehmenden Lärmbelastung ausgesetzt. Die steigende Lärmbelastung wird zum einen auf den zunehmenden Verkehr, vor allem LKW, zurückgeführt und zum anderen auf die Fahrbahnübergangskonstruktion sowie die Konstruktion des Brückentragwerks der Havelbrücke. Die Brücke wurde erneuert (Richtungsfahrbahn Nord 1997-1999, Richtungsfahrbahn Süd 2002-2004) und dabei von 4 auf 6 Fahrspuren verbreitert. Für die Richtungsfahrbahn Süd wurde eine geräuschmindernde Übergangskonstruktion gewählt.
Kleine Anfrage von MdL, Dr. Andreas Bernig und Antwort der Landesregierung
Kleine Anfrage von MdL, Dr. Andreas Bernig und Antwort der Landesregierung
Kleine Anfrage von MdL, Dr. Andreas Bernig und Antwort der Landesregierung
Kleine Anfrage von MdL, Dr. Andreas Bernig und Antwort der Landesregierung
Kleine Anfrage von MdL, Dr. Andreas Bernig und Antwort der Landesregierung
Große Anfrage der Fraktion DIE LINKE an die Landesregierung
Kleine Anfrage der Abgeordneten Anita Tack und Antwort der Landesregierung
Mündliche Anfrage von MdL, Dr. Andreas Bernig und Antwort der Landesregierung
hier die Antwort der Landesregierung
Kleine Anfrage von MdL, Dr. Andreas Bernig und Antwort der Landesregierung
Kleine Anfrage von MdL, Dr. Andreas Bernig und Antwort der Landesregierung
Kleine Anfrage der Abgeordneten Anita Tack
Kleine Anfrage von MdL, Dr. Andreas Bernig und Antwort der Landesregierung
Kleine Anfrage von MdL, Dr. Andreas Bernig und Antwort der Landesregierung
Kleine Anfrage von MdL, Dr. Andreas Bernig und Antwort der Landesregierung
Kleine Anfrage von MdL, Dr. Andreas Bernig und Antwort der Landesregierung
Kleine Anfrage von MdL, Dr. Andreas Bernig
Antwort der Landesregierung auf die Kleine Anfrage 2351 des Abgeordneten Dr. Andreas Bernig, Fraktion DIE LINKE