Werder (Havel), den 27. 01. 2012
Presseinformation
Zur Festlegung der Flugrouten durch das Bundesamt für Flugsicherung und zur Forderung der BI “Fluglärmfreie Havelseen“ nach einem Sinkflugverfahren erklärt Dr. Andreas Bernig:
Gutachten des Umweltbundesamtes wird missachtet! Forderung nach Sinkflugverfahren ist mehr als berechtigt!
Das Bundesamt für Flugsicherung missachtet das Gutachten des Umweltbundesamtes.
Danach waren wesentliche Veränderungen bei den Flugrouten, den Nutzungs-konzepten und den Anflugrouten durchaus möglich.
Zu Recht wird vom UBA das völlig Nachtflugverbot herausgearbeitet, um dem Umstand Rechnung zu tragen, dass Fluglärm krank macht.
Genauso berechtigt thematisiert das Umweltbundesamt den massiven Vertrauensverlust, weil viele Bürger über Jahre den Planfeststellungsunterlagen gefolgt sind und davon ausgehen konnten, nicht betroffen zu sein. Folgerichtig macht das UBA-Gutachten ein „Spannungsverhältnis“ zwischen Planfeststellung und Flugrouten-Festsetzung aus.
Aus dem Hause Ramsauer vermisse ich eine Stellungnahme zur längst über-fälligen Zusammenführung von Planfeststellungs- und Flugroutenplanverfahren.
Wer ernsthaft will, dass die Gesundheit nicht mehr von wirtschaftlichen Interessen und Konkurrenzen überlagert wird, muss den Vorrang von Lärmschutz gesetzlich Festschreiben und beide Planungsverfahren zusammenführen.
Das Bundesamt für Flugsicherung muss die Flugrouten weiter nachbessern!
Nachhaltig unterstütze ich deshalb die Forderung der BI „Fluglärmfreie Havelseen“ nach einem Point-Merge-Verfahren (Sinkflugverfahren), wie es am Flughafen in Oslo praktiziert wird.