Rede Andreas Bernig
Aktuelle Stunde „Neuorganisation der
Aufgabenwahrnehmung...“
Anrede!
Der Landtag hat im
Dezember mehrheitlich einem Antrag der Koalitionsfraktionen „Reform der Organisationsstrukturen im SGB
II“ zugestimmt (DS 5/123).
Der Landtag spricht
sich darin für eine gesetzlich verankerte Aufgabenwahrnehmung durch die
Agenturen für Arbeit und die Kommunen aus.
In der Debatte vor 2
Monaten hatte sich der Kollege Büttner vehement gegen eine Grundgesetzänderung
ausgesprochen. ( Zitat???)
Nun heißt es im
Antrag seiner Fraktion „volle Pulle in die andere Richtung“.
Das nenne ich schon
wendig und flexibel.
Das mag ja alles
noch angehen.
Aber wenn das alles
dann als „Reformansatz der
Bundesregierung“ vereinnahmt wird, dem sich die Landesregierung „nicht
widersetzen“ dürfe, dann wird es schon unverfroren.
Sie rennen erst in
die verkehrte Richtung; dann merkt Ihr Bundestrainer Westerwelle in der 60.
Minute, dass die 2. Halbzeit begonnen hat und fordert sie auf von nun an auf
das andere Tor zu schießen. Und Sie erklären dann in der Presskonferenz, die
Tore, die der Gegner geschossen hat, wären ja eigentlich Ihre Tore.
Ich kann für die
Fraktion DIE LINKE ganz klar bei der Position des Koalitionsantrages vom
Dezember bleiben.
Ich hatte für meine
Fraktion erklärt: Nach Lage der Dinge und mit dem Zeitdruck im Rücken gibt es
realistisch zwei Alternativen – entweder a) die damals von der Bundesregierung
favorisierte getrennte Aufgabenwahrnehmung oder b) die
verfassungsrechtlich abgesicherte gemeinsame Aufgabenwahrnehmung.
Wir waren damals für
Variante B, inzwischen ist auch die Bundesregierung auf Druck der CDU-regierten
Länder auf Variante B umgeschwenkt.
Für die Fraktion DIE
LINKE ist dies – auch das habe ich im Dezember gesagt – nicht das große
Reformwerk oder ein Reformansatz, wie sie es von der FDP formulieren.
Es ist lediglich von
zwei Alternativen die bessere, weil sie wenigstens die
Aussicht bietet, dass die Organisation nicht noch bürokratischer und für
Arbeitsuchende nicht noch undurchschaubarer wird.
Nicht mehr!
Es bleibt bei der
Trennung der Arbeitslosen in zwei verschiedene Systeme. Der eigentliche
Reformbedarf liegt in der Überwindung dieser Trennung.
So viel zur
Aufgabenwahrnehmung dort, wo dies Arbeitsagentur und Kommunen gemeinsam tun.
Nun ist es in der
Tat spannend, was aus der anderen Form der Aufgabenwahrnehmung wird, aus dem
sog. Optionsmodell, bei dem der Landkreis oder die kreisfreie Stadt die Aufgabe
in Gänze allein wahrnimmt.
Bundesweit sind das
derzeit 69 Kreise und in Brandenburg 5.
Die Frage ist nun:
wird diese Zahl erhöht und wenn ja, wie weit?
Ich glaube ehrlich
gesagt nicht, dass uns irgendwann eine wissenschaftliche Untersuchung vorliegen
wird, die sagt: dies ist das bessere oder schlechtere Modell.
Für manchen Kreis
mag allein das bundespolitische Chaos der letzten Monate genügen, um zu sagen:
nein in Zukunft machen wir das lieber alleine.
Vielleicht ist diese
Wirkung ja sogar beabsichtigt?
Niemand kann heute
auf solider wissenschaftlicher Basis sagen: Die Option ist besser oder
schlechter. Dafür wird es wohl auch in zwei Jahren keine Grundlage geben.
Schon gar nicht,
wenn man – wie DIE LINKE – weder Option noch ARGE als den Endpunkt oder die
Wunschvorstellung einer Arbeitsmarktreform betrachtet.
Wir wollen die
Betreuung und Vermittlung tatsächlich zusammenführen, wir wollen keine zwei
Klassen von Arbeitslosen und Unterschiede in der Betreuung müssen sich nach den
individuellen Bedürfnissen der Menschen richten und sich nicht dadurch ändern,
dass sie von einem Tag auf den nächsten in einen anderes System geschoben
werden. Mal abgesehen von der Höhe der Grundsicherung!
Und daran gemessen,
sehe ich in der Option eher die Tendenz, dass die Trennung verfestigt wird und
nicht überwunden.
Bei einem Teil der
glühenden Optionsbefürworter darf man sicher vermuten, dass genau dies die
Absicht ist ... bis hin zu der Konsequenz, dass der Bund dann irgendwann nicht mehr für die Arbeitsmarktpolitik
zuständig sein soll.
Die FDP – das will
ich dazu abschließend noch anmerken – argumentiert da mit ausgesprochen waghalsigen Argumenten für das
Optionsmodell. Ich weiß nicht, wie sie Ihre These stützen wollen, dass nun
ausgerechnet in strukturschwachen Regionen die Arbeitsvermittlung
erfolgreicher gelingen soll, wenn man sich damit nur in der Region bewegen kann.
Ich kann mir in der
Arbeitsmarktpolitik vieles vorstellen, was vor Ort besser funktioniert als
zentral.
Deswegen haben wir
ja z.B. auch für Brandenburg das Regionalbudget mit befürwortet.
Aber das
ausgerechnet das Vermittlungsgeschäft in den Grenzen von – auch noch
strukturschwachen – Regionen besser funktionieren soll, erschließt sich mir
nicht.
Das passt ja nicht
mal mit Ihrem Leitbild vom flexiblen Arbeitnehmer zusammen.
Unklar bleibt auch,
warum die Stärkung der Optionskommunen den Arbeitsuchenden und den Kreisen
zugute kommen soll?
Was in den Kreisen
an Arbeitsplätzen nicht vorhanden ist, kann auch nicht vermittelt und dafür
kann auch nicht qualifiziert werden!
Mit ihrer Behauptung
bestätigen sie indirekt, dass eher unser Weg des Öffentlichen
Beschäftigungssektors der richtige ist! Vielen Dank!