Rede Andreas Bernig

Aktuelle Stunde „Neuorganisation der Aufgabenwahrnehmung...“

Anrede!

Der Landtag hat im Dezember mehrheitlich einem Antrag der Koalitionsfraktionen  „Reform der Organisationsstrukturen im SGB II“ zugestimmt (DS 5/123).

 

Der Landtag spricht sich darin für eine gesetzlich verankerte Aufgabenwahrnehmung durch die Agenturen für Arbeit und die Kommunen aus.

In der Debatte vor 2 Monaten hatte sich der Kollege Büttner vehement gegen eine Grundgesetzänderung ausgesprochen. ( Zitat???)

Nun heißt es im Antrag seiner Fraktion „volle Pulle in die andere Richtung“.

Das nenne ich schon wendig und flexibel.

Das mag ja alles noch angehen.

Aber wenn das alles dann als  „Reformansatz der Bundesregierung“ vereinnahmt wird, dem sich die Landesregierung „nicht widersetzen“ dürfe, dann wird es  schon unverfroren.

Sie rennen erst in die verkehrte Richtung; dann merkt Ihr Bundestrainer Westerwelle in der 60. Minute, dass die 2. Halbzeit begonnen hat und fordert sie auf von nun an auf das andere Tor zu schießen. Und Sie erklären dann in der Presskonferenz, die Tore, die der Gegner geschossen hat, wären ja eigentlich Ihre Tore.

 

Ich kann für die Fraktion DIE LINKE ganz klar bei der Position des Koalitionsantrages vom Dezember bleiben.

 

Ich hatte für meine Fraktion erklärt: Nach Lage der Dinge und mit dem Zeitdruck im Rücken gibt es realistisch zwei Alternativen – entweder a) die damals von der Bundesregierung favorisierte getrennte Aufgabenwahrnehmung oder b) die verfassungsrechtlich abgesicherte gemeinsame Aufgabenwahrnehmung.

Wir waren damals für Variante B, inzwischen ist auch die Bundesregierung auf Druck der CDU-regierten Länder auf Variante B umgeschwenkt.

 

Für die Fraktion DIE LINKE ist dies – auch das habe ich im Dezember gesagt – nicht das große Reformwerk oder ein Reformansatz, wie sie es von der FDP formulieren.

Es ist lediglich von zwei Alternativen die bessere, weil sie wenigstens die Aussicht bietet, dass die Organisation nicht noch bürokratischer und für Arbeitsuchende nicht noch undurchschaubarer wird.

Nicht mehr!

 

Es bleibt bei der Trennung der Arbeitslosen in zwei verschiedene Systeme. Der eigentliche Reformbedarf liegt in der Überwindung dieser Trennung.

So viel zur Aufgabenwahrnehmung dort, wo dies Arbeitsagentur und Kommunen gemeinsam tun.

 

Nun ist es in der Tat spannend, was aus der anderen Form der Aufgabenwahrnehmung wird, aus dem sog. Optionsmodell, bei dem der Landkreis oder die kreisfreie Stadt die Aufgabe in Gänze allein wahrnimmt.

Bundesweit sind das derzeit 69 Kreise und in Brandenburg 5.

Die Frage ist nun: wird diese Zahl erhöht und wenn ja, wie weit?

 

Ich glaube ehrlich gesagt nicht, dass uns irgendwann eine wissenschaftliche Untersuchung vorliegen wird, die sagt: dies ist das bessere oder schlechtere Modell.

Für manchen Kreis mag allein das bundespolitische Chaos der letzten Monate genügen, um zu sagen: nein in Zukunft machen wir das lieber alleine.

Vielleicht ist diese Wirkung ja sogar beabsichtigt?

 

 

Niemand kann heute auf solider wissenschaftlicher Basis sagen: Die Option ist besser oder schlechter. Dafür wird es wohl auch in zwei Jahren keine Grundlage geben.

Schon gar nicht, wenn man – wie DIE LINKE – weder Option noch ARGE als den Endpunkt oder die Wunschvorstellung einer Arbeitsmarktreform betrachtet.

Wir wollen die Betreuung und Vermittlung tatsächlich zusammenführen, wir wollen keine zwei Klassen von Arbeitslosen und Unterschiede in der Betreuung müssen sich nach den individuellen Bedürfnissen der Menschen richten und sich nicht dadurch ändern, dass sie von einem Tag auf den nächsten in einen anderes System geschoben werden. Mal abgesehen von der Höhe der Grundsicherung!

 

Und daran gemessen, sehe ich in der Option eher die Tendenz, dass die Trennung verfestigt wird und nicht überwunden.

 

Bei einem Teil der glühenden Optionsbefürworter darf man sicher vermuten, dass genau dies die Absicht ist ... bis hin zu der Konsequenz, dass der Bund dann irgendwann nicht mehr für die Arbeitsmarktpolitik zuständig sein soll.

 

Die FDP – das will ich dazu abschließend noch anmerken – argumentiert da mit  ausgesprochen waghalsigen Argumenten für das Optionsmodell. Ich weiß nicht, wie sie Ihre These stützen wollen, dass nun ausgerechnet in strukturschwachen Regionen die Arbeitsvermittlung erfolgreicher gelingen soll, wenn man sich damit nur in der Region bewegen kann.

 

Ich kann mir in der Arbeitsmarktpolitik vieles vorstellen, was vor Ort besser funktioniert als zentral.

Deswegen haben wir ja z.B. auch für Brandenburg das Regionalbudget mit befürwortet.

Aber das ausgerechnet das Vermittlungsgeschäft in den Grenzen von – auch noch strukturschwachen – Regionen besser funktionieren soll, erschließt sich mir nicht.

Das passt ja nicht mal mit Ihrem Leitbild vom flexiblen Arbeitnehmer zusammen.

 

Unklar bleibt auch, warum die Stärkung der Optionskommunen den Arbeitsuchenden und den Kreisen zugute kommen soll?

Was in den Kreisen an Arbeitsplätzen nicht vorhanden ist, kann auch nicht vermittelt und dafür kann auch nicht qualifiziert werden!

Mit ihrer Behauptung bestätigen sie indirekt, dass eher unser Weg des Öffentlichen Beschäftigungssektors der richtige ist! Vielen Dank!